UNSERE VERMIETUNG

FAHRRADVERLEIH

Unsere Flotte aus leistungsstarken und elektrifizierten Fahrzeugen garantiert Fahrspaß über viele Kilometer.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, eine Tour mit einem unserer Guides zu buchen und die Schönheit Apuliens zu genießen.

Die Elektroflotte

Modell XP I-D9.2 (27,5") für Personen mit einer Körpergröße von 1,75 m bis 1,95 m

Vermietung

Modell XP I-D8.2 (26") für Personen mit einer Körpergröße von 1,65 m bis 1,85 m

Buchungsservice

Die Muskelflotte

Bergamont-Horizont 4:

hydraulische Scheibenbremsen;

Shimano 3x8V-Getriebe;

gefederte Sattelstütze;

Gepäckträger bis 27kg.

in verschiedenen Größen erhältlich.

Buchungsservice

Unsere Lieferanten

1. Die Anmietung und Nutzung des Tretfahrrads (im Folgenden auch „Fahrzeug“ genannt) setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Akzeptanz dieser Geschäftsordnung, der Tarife sowie der angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten des Vermieters durch den Kunden voraus.

2. Um die Anmietung eines Tretfahrrads zu erhalten, muss der Kunde dem Mieter zunächst einen gültigen Ausweis vorlegen und den Vertrag formalisieren.

3. Die Nutzung des Fahrrads ist Erwachsenen vorbehalten, es sei denn, der Minderjährige wird von einem Erwachsenen begleitet, der die volle Verantwortung übernimmt.

4. Die Nutzung eines Fahrrads setzt die körperliche Fitness und technische Kompetenz derjenigen voraus, die damit fahren möchten. Mit der Anmietung des Fahrrades erklärt der Kunde daher, dass er über die entsprechende Leistungsfähigkeit und Sachkunde verfügt, ohne Vorbehalte zu erheben und den Mieter hierfür von etwaigen Folgen schad- und klaglos zu halten. Das Tragen eines Helmes ist Pflicht.

5. Das Fahrrad ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und muss mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Sorgfalt behandelt werden, um Schäden an ihm und seinem Zubehör zu vermeiden. Die Nutzung des Fahrrades für gewerbliche Zwecke ist untersagt und eine Weitergabe zur Nutzung durch Dritte ist nicht möglich.

6. Der Kunde ist für das Elektrofahrrad bis zur Rückgabe an den Mieter verantwortlich; Er haftet auch für Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Vom Mieter kann keinerlei Entschädigung verlangt werden.

7. Während der Miete besteht für den Kunden keinerlei Versicherung und für das Elektrofahrrad besteht keine Haftpflichtversicherung. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Mieter lehnt jede Haftung im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs oder einer Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ab.

8. Der Mieter hat eine geeignete Versicherung für alle Schäden abgeschlossen, die dem Kunden aus Gründen entstehen, die sich aus der vom Mieter zu vertretenden mangelnden oder fehlerhaften Wartung des zur Nutzung überlassenen Fahrzeugs ergeben.

9. Der Mieter kann die Benutzer während der Nutzung der Fahrräder kontrollieren und deren Rückgabe verlangen, wenn er feststellt, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß genutzt wird. Der Mieter kann die Vermietung an betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen sowie aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen verweigern.

10. Bei Verlust von Schlüsseln, Fahrradzubehör oder Beschädigung fordert der Mieter vom Kunden den für die ursprüngliche Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlichen Betrag auf der Grundlage der beigefügten Preisliste, die als bekannt und akzeptiert gilt, außer für größere Schäden, die durch einen Kostenvoranschlag des Lieferanten dokumentiert werden können.

11. Das Fahrrad muss unter Einhaltung der mitgeteilten Zeiten (jeweils 9.00 – 19.00 Uhr) am selben Ort zurückgegeben werden, an dem es gemietet wurde. Das Fahrrad gilt nur dann als zurückgegeben, wenn es direkt an den Mieter zurückgegeben wird; Das Abstellen des Elektrofahrrads außerhalb der Verleihstelle während der Schließzeiten gilt nicht als Rückgabe. Die Nichtrückgabe des Fahrrads ohne vorherige Mitteilung oder in jedem Fall, der nicht durch Ausnahmefälle begründet ist, wird der Justizbehörde gemeldet.

12. Der Kunde kann den Mieter auffordern, für die Abholung des Fahrrads einzugreifen, deren Kosten in der Preisliste angegeben sind; Der Mieter ist in keinem Fall zum Eingreifen verpflichtet und das Unterlassen eines Eingreifens kann nicht die Ursache für einen vom Mieter zu vertretenden Verstoß sein.

13. Der Kunde muss die Gebühr zum Zeitpunkt der Anmietung im Voraus bezahlen und ist in jedem Fall verpflichtet, alle zusätzlichen Beträge zu zahlen, die für das Halten des Fahrzeugs über die erforderliche Zeit hinaus und in jedem Fall bis zu seinem Erscheinen zur Schließung des Fahrzeugs anfallen Mietvertrag, abgesehen von etwaigen Kosten für Schäden, Total- oder Teildiebstahl.

14. Im Falle eines Diebstahls des Elektrofahrrads muss der Kunde dem Mieter einen kurzen Bericht über den Vorfall vorlegen, in dem er alle Umstände des Ortes, der Zeit und der Art und Weise des Vorfalls angibt und dem Mieter größtmögliche Zusammenarbeit ermöglicht Letzterer kann eine formelle Beschwerde bei den zuständigen Stellen und der Versicherungsgesellschaft einreichen.

15. Im Falle eines Diebstahls ist der Kunde verpflichtet, dem Mieter den Schaden gemäß der Preisliste am Ende dieses Vertrags zu ersetzen. 16. Für alles, was in diesem Vertrag nicht vorgesehen und geregelt ist, richten sich die Beziehungen zwischen den Parteien (Vertragsparteien) nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich Bari zuständig.

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